RÜCKKONSUMZENTRUM

tab title arrow

ÖFFNUNGSZEITEN

Kommunales Rückkonsumzentrum nach Modell SuperDrecksKëscht®

Mit der Nutzung des Rückkonsumzentrums tragen Sie als Bürgerin oder Bürger und als Abfallgebührenzahler dazu bei, die Restabfallmengen in Mettlach deutlich zu vermindern und die Menge der gesammelten und weiter- oder wiederverwendeten Wertstoffe zu erhöhen. Das entlastet die Verbrennungsanlagen, Deponien, Ihren Geldbeutel und schont die Umwelt.

Mit dem Rückkonsumzentrum ist vieles einfacher, denn hier werden an einer zentralen Stelle (fast) alle Wertstoffe und Abfälle angenommen. Klassischer Restmüll gehört allerdings nach wie vor in die graue Tonne und wird am Wertstoffzentrum nicht angenommen.

Das Mettlacher Rückkonsumzentrum nach Modell SuperDrecksKëscht® bietet einen umfangreichen Service an. Da das Mettlacher Rückkonsumzentrum mit seinem gesamten Service  durch die Abfallgebühren der, an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen, Mettlacher Bürgerinnen und Bürger finanziert wird, ist es nur folgerichtig, dass eine Nutzung nur durch diese Bevölkerungsgruppen erfolgen kann.

Das kommunale Rückkonsumzentrum befindet sich im Ortsteil Mettlach in der Britterstrasse 2-10.

Allgemeine Infos finden Sie auf dem Infoflyer.

___________________________

 

Detaillierte Infos zu den angenommen Wert- und Problemprodukten finden Sie auf dem Produktinfoposter.

Das kommunale Rückkonsumzentrum der Gemeinde Mettlach ist täglich ausser Sonntags geöffnet.

Montag, Dienstag und Mittwoch10.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag10.00 - 18.00 Uhr
Freitag10.00 - 16.00 Uhr
Samstag08.00 - 16.00 Uhr

Tel: 06864 – 910 551

Email: rkz-mettlach@sdk.lu

tab title arrow

PRODUKTE

____________________________

Eine moderne Kreislaufwirtschaft / Circularökonomie spricht nicht mehr von Abfällen, sondern von Produkten. Denn fast alle Abfallprodukte enthalten wertvolle Rohstoffe, die es gilt zurück zugewinnen. Entsprechend sprechen wir auch nicht mehr von Entsorgung, sondern von Rückkonsum. Daher der Name Rückkonsumzentrum. Mit dem Konzept Rückkonsum und Rückproduktion werden Abfallprodukte direkt sauber erfasst und können so ihre Wertigkeit besser erhalten als bei klassischen gemischten Sammlungen.

Qualität und Transparenz sind wichtige Leitlinien. Qualität heisst dabei, dass alle Abfallprodukte so verwertet werden, dass ein Maximum an Sekundärrohstoffen zurückgewonnen wird, sowie dass alle Problemprodukte so behandelt werden, dass ein Minimum an Umweltbelastungen entsteht.

Transparenz bedeutet, dass alle Produktströme von der Entstehung bis zur Umwandlung in neue Rohstoffe bzw. bis zur umweltgerechten Entsorgung dokumentiert werden und jederzeit nachvollziehbar sind (Produktstrommanagement).

Die Übersicht der Wert- und Problemprodukte

tab title arrow

GEBÜHREN RKZ

star icon

Angenommen werden haushaltsübliche Mengen.

Die Abgabe der meisten Produkte ist gratis.

Bei folgenden Produkten fallen Gebühren an :

Altöl2,00 € pro kg
Altreifen und Gummiprodukte3,00 € pro Stückmaximal 10 Stück
Asbesthaltige Baustoffe0,20 € pro kgmaximal 1 m3
Bauschutt und Erdaushub0,03 € pro kg
0,50 € pro 10 l Eimer
maximal 1 m3
Datenträger (Videocassetten, CDs, DVDs)4,45 € pro kg
Farben / Lacke2,00 € pro kg
Feuerlöscher6,10 € pro kg
Glas- und Steinwolle2,05 € pro kg
Gipskarton, Bauschutt mit Gips vermischt0,15 € pro kg
Laugen2,00 € pro kg
Kunststofffolien6,00 € pro m3
Kunststoffe (andere)6,00 € pro m3
2,00 € pro 1/4 m3
Pestizide2,00 € pro kg
Spritzen / Kanülen4,25 € pro kg
Styropor (Verpackung)6,00 € pro m3
2,00 € pro 1/4 m3
Styropor (andere)45,00 € pro m3
Tapetenreste0,15 € pro kg

Anlieferung von Sperrmüll und Altholz (ab 15.09.2020) :

  • Bis 1 m3 : jeweils pro 1/2 m3 : 8,00 €
  • Ab 1 m3 : jeder weitere  m3 : 15,00 €

Details finden Sie in der Gebührenordnung der Gemeinde Mettlach für das kommunale Rückkonsumzentrum.

 

tab title arrow

NUTZUNGSBERECHTIGTE

  • Die Nutzung des Rückkonsum-Zentrums ist den Bürger der Gemeinde Mettlach, sowie den weiteren in der Nutzungs- und Gebührenordnung genannten Nutzungsberechtigten vorbehalten.
  • Es gilt die Nutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Mettlach für das Wertstoffzentrum Mettlach vom 05.09.2012 in der aktualisierten Fassung vom 25.03.2015.
  • Der Anlieferer ist verpflichtet, die angelieferten Produkte vollständig und richtig zu beschreiben.
  • Bei missbräuchlicher Benutzung des Rückkonsum-Zentrums hat der Betreiber das Recht, die Annahme zu verweigern.
  • Um einen satzungsgemässen Betrieb zu gewährleisten, ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  • Gebührenpflichtige Produkte sind sofort zu bezahlen.
  • Verunreinigungen der Zu- und Abfahrtswege sowie des Geländes innerhalb der Anlage sind vom Verursacher sofort zu beseitigen.
  • Das Abladen der Abfälle außerhalb des Zaunes sowie außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.
  • Auf dem Gelände gilt die öffentliche Verkehrsordnung. Beim Halten ist der Motor des Fahrzeuges abzustellen.
  • Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind untersagt.

Die vorstehend Nutzungsberechtigten können von ihren privaten Haushaltungen bzw. Grundstücken anfallende Wert- und Problemprodukte im Rückkonsumzentrum anliefern. Das Personal des Betreibers kann einen Nachweis verlangen, dass es sich um Produkte / Abfallprodukte handelt, die vom im Gebiet der Gemeinde Mettlach gelegenen Haushalten und Grundstücken stammen.

Nachweisformular für Anlieferungen

tab title arrow

SECOND-HAND

Gratis Second-Hand-Produkte aus ihrem Kommunalen Rückkonsumzentrum

Wiederverwendung ist gut für die Umwelt

Viele Waren- und Gebrauchsgegenstände, die für uns persönlich keinen Wert mehr haben, sind noch gebrauchsfähig. Was für den einen Abfall ist, ist für den an­ deren noch nützlich oder vielleicht ein lang gesuchtes Liebhaberstück.

Vielleicht haben Sie Bücher und CDs/DVDs, dieSie nicht behalten wollen, die sie aber we­gen des damit verbundenen Aufwandes nicht weiterverkaufen wollen. Kleider und Schuhe sind noch in Ordnung, sie möchten aber Ab­wechslung haben. Die Kinder oder Enkel sind aus dem Spielalter heraus und die Spielsachen stehen ungenutzt herum. Sie haben sich das neueste ,Gerät‘ gekauft, obwohl das alte noch funktioniert.

ln allen diesen Fällen können Sie etwas Gutes und Sinnvolles tun, indem sie diese Waren- und Gebrauchsgegenstände nicht wegwerfen und damit Abfall produzieren, sondern zum Rückkonsumzentrum bringen und dem Se­cond-Hand-Bereich zur Verfügung stellen. Dies gilt für alle funktionsfähigen und unbeschä­digten Waren. Diese werden vom Personal des Rückkonsumzentrums noch einmal in Augenschein genommen und dann eingestellt.

Machen Sie mit und schauen Sie einmal in den Second-Hand-Bereich herein. Vielleicht finden Sie dabei auch etwas, was Sie suchen. Die Nutzung des Second-Hand-Bereich ist leicht und unkompliziert. Waren- und Gebrauchsgegenstände können von allen Nutzungsberechtigten des Rückkonsumzentrums, also den Gebühren zahlenden Bürgern der Gemeinde Mettlach abgegeben bzw. im Gegenzug gratis erworben werden. Alles was wieder- und weiterverwendet wird, erspart einen Neukauf und somit den Ver­brauch von Rohstoffen, Wasser und Energie.

Mit diesem vorbildlichen Angebot tragen die Gemeinde Mettlach und ihre Bür­ger zu einer nachhaltigen, verantwortungs-be­wussten und ressourcenschonenden Zukunft bei und entwickeln damit die Nachhaltigkeit in der Gemeinde Mettlach.

Zur Zeit werden Produkte aus folgenden Gruppen angenommen:

  • Kleidung
  • Geschirr
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Kleinmöbel
  • Bücher
  • CDs/DVDs
  • Spielzeug
  • Werkzeuge
  • Sportartikel

 

tab title arrow

PRAKTISCHE SAMMELBEHÄLTER

… erhältlich gegen eine geringe Pfandgebühr

Gegen eine Pfandgebühr von 1 Euro können Sie den praktischen SuperDrecksKëscht®-Sammelkarton erwerben. Nicht mehr verwendbare Kartons können Sie mit dem Pfandsystem einfach gegen einen neuen Karton tauschen. Der SDK-Karton hat sich in Luxemburg seit vielen Jahren bewährt. Sie können damit alle kleinen Produkte sauber und ordentlich sammeln und bis zu ihrem nächsten Besuch im Rückkonsumzentrum lagern. Der Karton ist gut stapelbar.

Für die Sammlung von Altspeisefetten erhalten Sie gegen eine Pfandgebühr von 2,50 Euro einen praktischen 5 l Eimer. Bei Abgabe des vollen Eimers erhalten Sie kostenlos einen neuen leeren Eimer. Dieser ist verschliessbar und hilft Ihnen das Fett sauber zu lagern und zu transportieren. Achten Sie beim Einfüllen darauf, dass das Fett nicht wärmer als 80°C ist, ansonsten schmilzt der Behälter. Für Vereine steht für eine Pfandgebühr von 10 Euro ein 30 l Behälter zur Verfügung.

Gebrauchte Spritzen stellen bei der Einsammlung ein beträchtliches Gefahrenpotential dar. In Zusammenarbeit mit Apothekern und Ärzten wurde deshalb eine Sicherheitsbox für gebrauchte Spritzen eingeführt. Den Spritzenbehälter gibt es in den Grössen 1 l und 2,5 l. Er ist gegen eine Pfandgebühr von 1 Euro bzw. 1,50 Euro erhältlich.

Im Rückkonsumzentrum werden Mengen bis zu 1 m3 asbesthaltiger Baustoffe (z.B. Eternit) zum Preis von 0,20 Euro/kg angenommen. Diese müssen in staubdichte Kunststoffsäcke verpackt sein. Sie können gegen eine Pfandgebühr von 25,- Euro einen geeigneten Big-Bag und für 12,75 Euro ein Schutzkleidungsset erwerben. Achtung – Vermeiden Sie in jedem Falle Staubentwicklung durch Bohren oder Sägen. Wir empfehlen die Beauftragung von Fachfirmen.

 

 

tab title arrow

AUSZEICHNUNGEN

Das kommunale Rückkonsumzentrum der Gemeinde Mettlach ist 2018 mit dem RAL-Gütezeichen für innovativen und vorbildlichen Umgang mit Altprodukten von Bürgern ausgezeichnet worden.

Im Mai 2019 wurde das kommunale Rückkonsumzentrum erneut geprüft und die Auszeichnung wurde von Silber- auf Goldstatus aufgewertet.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ral-gz950.com/.

Siehe auch den Artikel in der Saarbrücker Zeitung vom Juli 2018.

page img