Abfall ist Rohstoff ist Produkt. Diese Grundüberzeugung der Kreislaufwirtschaft hat die Gemeinde Mettlach in ihr Abfallkonzept integriert und damit die Müllmenge deutlich gemindert. Zwischen 2011 und 2014 haben die Bewohner von Mettlach den Rest- und Sperrmüll pro Person von 245 Kilogramm auf 116 Kilogramm gesenkt. Denn Mettlach begreift Abfall als Produkt, mit dem in Zukunft bei immer mehr Produkten auch Erlöse erzielt und damit die Gebühren stabil gehalten werden können.
Das neue Abfallgebührenmodell seit 01.01.2013
Die Gemeinde Mettlach hat ihre Abfallwirtschaft neu organisiert.
Bis zum Jahr 2012 bezogen sich die Abfallgebühren in der Gemeinde Mettlach nur auf die Größe und Abfuhrhäufigkeit der Restmülltonne. Für eine bestimmte Tonnengröße und einen Abfuhrrhythmus (2- oder 4-wöchig) wurde ein fester Betrag erhoben. Egal ob man viel oder wenig Müll produziert hat, die Gebühren für das gewählte Abfallgefäß blieben unverändert. Ein Blick in die Tonne kurz vor dem Abfuhrtag („oh, da ist ja noch Platz drin“) verführte zum schnellen „Nachlegen“, denn: „Ich habe die Tonne ja bezahlt, dann kann ich sie ja auch voll machen“.
Diese Gebührenpraxis führte dazu, dass auch viele Wertprodukte (Biomüll, Papier, Verpackungen, Glas) in der Restmülltonne landeten und diese mit dem Restabfall teuer entsorgt, nämlich verbrannt werden mussten.
Das neue Modell belohnt nun diejenigen, die sich umweltbewusst verhalten und Abfall vermeiden.
Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Mettlach vom 05. September 2012
Neufassung Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 15.12.2021
Neufassung Satzung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum Mettlach
Anlage 1 zur Satzung der Benutzungs- und Gebührenordnung für das Wertstoffzentrum Mettlach
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb zur örtlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Mettlach