Ihre Elektrogeräte bzw. ihren Elektronikschrott können sie bequem am kommunalen Rückkonsumzentrum entsorgen.

Zur besseren Wiederverwertung wurde die Annahme in verschiedene Kategorien aufgeteilt:

Elektrische Haushaltsgrößgeräte (Sammelgruppe 1)

wie z. Bsp. Elektroherde, Geschirrspüler, Waschmaschinen udn Wäschetrockner

Elektrische Haushaltsgroßgeräte (Sammelgruppe 2)

wie z. Bsp.: Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte, Ölradiatoren

Informations-,Telekommunikations und Unterhaltungselektronik(Sammelgruppe 3)

Computer, Telefone, Faxgeräte, Radios, Hifi-Anlagen, Lautsprecher, Drucker, Scanner,Kameras etc.

Informations-,Telekommunikations und Unterhaltungselektronik (Sammelgruppe 3)

TV-Geräte, Monitore,Bildschirme

Elektrische Beleuchtungskörper (Sammelgruppen 4 und 5)

Energiesparleuchten, LEDLampen, geformte Leuchtstofflampen (kein Stab), sonstige Beleuchtungskörper aus privaten Haushalten

Elektrische Haushaltskleingeräte (Sammelgruppe 5)

Staubsauger, Spielzteug,Toaster, Werkzeuge,Körperpflegegeräte, Lampen (ohne Leuchtmittel) etc.

Weitere Infos finden Sie in unserem Infoflyer 'Elektrische und elektronische Geräte - Clever einkaufen - clever nutzen - clever entsorgen'

In Deutschland regelt das auf einer europäischen Direktive beruhende Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 die Einsammlung und Verwertung. Es verpflichtet die Hersteller Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte zu übernehmen. Eine gute Information dazu findet man auf der Seite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete.