Verhaltensregeln Second-Hand Bereich

  1. Der Second-Hand Bereich darf pro Person zur Abholung/Entnahme maximal 2 x die Woche genutzt werden
  2. Das Bestücken des Second-Hand Bereichs ist kostenlos
  3. Das Entnehmen der Gegenstände aus dem Second-Hand Bereich ist kostenlos
  4. Das Verkaufen der aus dem Second-Hand Bereich entnommenen Gegenstände ist verboten – bei Kenntnisnahme einer Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot ausgesprochen
  5. Der laufende Betrieb darf durch das Interesse am Second-Hand Bereich nicht gestört werden.
  6. Dem Eigentümer eines Gegenstandes obliegt die Entscheidung diesen für den Second-Hand Bereich frei zu geben.
  7. Gegenstände dürfen weder aus den Paloxen noch direkt aus dem Kofferraum des Besitzers entnommen werden, sondern erst nachdem der Gegenstand im Second-Hand Bereich platziert wurde.
  8. Den Anweisungen des Personals und der Beschilderung ist unbedingt Folge zu leisten.
  9. Das Personal übt während der Öffnungszeiten das Hausrecht aus! Das heißt, das Personal ist berechtigt und verpflichtet bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln und/oder sozialem Fehlverhalten im Rahmen des Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Besucher des Geländes zu verweisen sowie ihn vorrübergehend oder dauerhaft von der Benutzung des Rückkonsumzentrums der Gemeinde Mettlach auszuschließen.