HOLSAMMLUNGEN

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HOLSAMMLUNGEN

Folgende Produkte werden durch regelmässige Abfuhr vor der Haustür erfasst:

Biotonne

(Eigenkompostierung auf Antrag möglich)

Karton/Papier

(Papiertonne auf Wunsch)

Restmüll

(Abfalltonnen 120 l bis 1100 l, Abfuhrrhytmen wöchentlich/2-wöchentlich)

  • Beantragung von Tonnen : Frau Schnubel, Tel. 06864 – 83 – 38

Sperrmüll

(auf Abruf)

  • Beantragung Sperrmüll : Frau Schnubel, Tel. 06864 – 83 – 38

Gelbe Wertstofftonne

(Duale Systeme Deutschland)

  • Reklamation gelbe Wertstofftonne : Fa. Remondis, Tel. 06831 – 978841 oder 0800 – 1223255

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BIOTONNE

Biotonne: Abfalltonne 120 l Gebühr 87,95 € pro Jahr Abfuhrrhytmus 14-tägig

Zur Abwicklung von Küchenabfällen und Grünschnitt steht jedem Haushalt die Biotonne zur Verfügung, die eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zur Entsorgung von Bioabfällen darstellt. Die Biotonne sollte möglichst einen schattigen Platz am oder im Haus haben und kann sowohl mit Küchenabfällen als auch mit Grünschnitt aus dem Garten gefüllt werden. In den Sommermonaten ist es allerdings wichtig, besonders die Küchenabfälle vorher in Zeitungspapier einzuwickeln, um die Sickerwasserbildung zu verhindern und Fliegen die Eiablage zu erschweren.

Das Verbrennen von organischen Materialien (Heckenschnitt. Grünschnitt, Kartoffelkraut) in Wohngebieten ist keine Alternative zur Biotonne bzw. Eigenkompostierung und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Befreiung von der Bioabfalltonne

Von der Pflicht zur Nutzung eines Bioabfallgefäßes kann ein Grundstückseigentümer dann befreit werden, wenn er schlüssig darlegen kann, dass er in der Lage ist, alle auf seinem Grundstück anfallenden kompostierbaren Materialien ordnungsgemäß und schadlos so zu behandeln und zu verwerten, dass eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls nicht zu erwarten ist. Selbst guten Kompost für den Garten herzustellen ist übrigens ganz einfach. Mit einem selbstgebauten Komposter oder einem „Schnellkompostierer“ aus den Fachgeschäften bzw. dem Baumarkt kann jeder das innerhalb eines Jahres herstellen.

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KARTON/PAPIER

Tonne für Karton/Papier: Abfalltonne 240l kostenlos auf Anforderung Abfuhrrhytmus monatlich

Die Gemeinde Mettlach bietet eine “Blaue Tonne” für die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen an. Die Altpapiertonne gibt es für alle Haushalte zum Nulltarif und kostet Sie somit keinen Cent. Angeboten werden Gefäße mit einem Fassungsvermögen von 240 Liter.

Alles, was aus Papier oder Pappe ist, können Sie dort hineinwerfen (ausgenommen Hygienepapier wie z.B. Tampons). Dazu gehören Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge, Papiertüten, Schulhefte, Drucksachen sowie Kartons und Verpackungen aus Papier oder Pappe (keine beschichteten oder Verbund-Materialien wie Milch oder Saftkartons, die gehören in die gelbe Tonne bzw. in den gelben Sack; keine Tapeten).

Neben der Holsammlung (Kalender) kann Papier/Karton auch über die Depotcontainer abgewickelt oder im kommunalen RückkonsumZentrum abgegeben werden.

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RESTMÜLL

Gebührenstruktur der Restabfallentsorgung (ab 01.01.2022) : Sockelgebühr pro Jahr für ein Restabfallgefäss

Gebührenverzeichnis gemäss § 1 Abs. 6 der Satzung der Gemeinde Mettlach über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung

1. Gebühren je Abfallsack

(§ 10 Abs. 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Mettlach)

15,10 €
2. Gebühren für Leistungen nach § 1 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung
2.1. Sockelgebühr pro Jahr für ein/en Restabfallgefäss bzw. Umleercontainer (§ 10 Abs. 4 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Mettlach) von:

 a) 120 l 1-Personen-Grundstück bei 14-tägiger Leerung: Grundgebühr 74,04 € + Mindestgewichtsgebühr 16,50 €

 

90,54 €

b) 120 l Fassungsvermögen bei 14-tägiger Leerung: Grundgebühr 74,04 € + Mindestgewichtsgebühr 30,25 €

 

104,29 €

c) 240 l Fassungsvermögen bei 14-tägiger Leerung: Grundgebühr 92,55 € + Mindestgewichtsgebühr 88,00 €

 

180,55 €

 d) 770 l Fassungsvermögen bei wöchentlich einmaliger Leerung: Grundgebühr 323,93 € + Mindestgewichtsgebühr 797,50 €  

1.121,43 €

e) 770 l Fassungsvermögen bei 14-tägiger Leerung: Grundgebühr 323,93 € + Mindestgewichtsgebühr 385,00 €  

708,93 €

 f) 1.100 l Fassungsvermögen bei wöchentlich einmaliger Leerung: Grundgebühr 462,75 € + Mindestgewichtsgebühr 1.155,00 €  

1.617,75 €

g) 1.100 l Fassungsvermögen bei 14-tägiger Leerung: Grundgebühr 462,75 € + Mindestgewichtsgebühr 605,00 €  

1.067,75 €

2.2. Leistungsgebühr Restabfall nach dem Gewicht pro kg 0,55 €

Was gehört in die Restmülltonne ?

Alles das, was in keinem anderen Sammelsystem entsorgt oder verwertet werden kann und von der größe her in die Restmülltonne passt.

Dies können z. Bsp. sein: Asche, Einmalwindeln, Einweggeschirr, Fotos, Hygieneartikel, Kehricht, Kohlepapier, Kugelschreiber, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen

Weitere Gebühren:

5. Gebühr für die Aufstellung, Rücknahme oder Veränderung eines Abfallgefässes oderÄnderung der Entleerungshäufigkeit sowie Wechsel des Grundstückseigentümers (mit Ausnahme der in § 2 Abs. 6 Satz 2 und 3 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung genannten Fällen)
a) für Abfallumleerbehälter 120 l und 240 l 30,00 €
b) für Abfallumleerbehälter 770 l und 1.100 l 85,00 €
6. Gebühr für den Austausch eines Behälterschlosses
a) für Abfallumleerbehälter 120 l und 240 l 35,00 €
b) für Abfallumleerbehälter 770 l und 1.100 l 80,00 €
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SPERRMÜLL

Sperrmüll auf Abruf

Die Abholung von Sperrmüll findet nur noch nach Voranmeldung im Rathaus statt. Es werden Abholtermine in allen Ortsteilen angeboten, die bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden können.

Wollen Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, dann rufen Sie bei uns an. Die Menge bereit gestellter sperriger Altprodukte darf 3 Raummeter je Abfuhr nicht überschreiten. Eine einmalige Abfuhr von sperrigen Abfällen ist in der Grundgebühr enthalten. Ab der zweiten Abfuhr pro Jahr wird eine Gebühr von 45,00 Euro erhoben.

Es besteht die Möglichkeit, dass Nachbarn sich für eine Abfuhr zusammen schliessen.

Dem/Der Antragsteller/in wird der Abfuhrtag sofort fernmündlich mitgeteilt.

 

Sie können uns erreichen:

Service-Nummer der Gemeinde: 06864 – 8338 Frau Schnubel

E-Mail-Adresse: abfall@mettlach.de

 

Im kommunalen Rückkonsumzentrum in Mettlach, Britterstraße 2 – 10 werden sperrige Altprodukte gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung angenommen.

Dabei fallen folgende Gebühren an.

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GELBE WERTSTOFFTONNE

Die gelbe Wertstofftonne ist ein Sammelsystem ausschließlich für Verpackungen mit dem Grünen Punkt. Dieses System wurde 1991 von der deutschen Industrie als Alternative zu einer möglichen Verpackungssteuer eingeführt.
Die Kosten für das Einsammeln, Transportieren, Sortieren und die Wiederverwertung der gesammelten Verpackungen werden durch einen Preisaufschlag auf die Produkte gedeckt. Es handelt sich also hierbei nicht um ein kommunales Sammelsystem.

Infos unter : https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/ueber-uns/ueber-die-dualen-systeme/

Im Bedarfsfall können Gelbe/Transparente Säcke neben der Gelben Tonne bereitgestellt werden.

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